Rechtsprechung
   BGH, 06.10.2005 - I ZR 14/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,2423
BGH, 06.10.2005 - I ZR 14/03 (https://dejure.org/2005,2423)
BGH, Entscheidung vom 06.10.2005 - I ZR 14/03 (https://dejure.org/2005,2423)
BGH, Entscheidung vom 06. Oktober 2005 - I ZR 14/03 (https://dejure.org/2005,2423)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,2423) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (15)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ausschluss von Schadensersatzansprüchen gegen den Luftfrachtführer durch Art. 29 des Warschauer Abkommens (WA); Unterbrechung der Ausschlussfrist durch Streitverkündung im Vorprozess; Anwendbarkeit der verjährungsrechtlichen Vorschriften auf Ausschlussfristen

  • tis-gdv.de

    Verjährung,

  • reise-recht-wiki.de

    Klagefrist nach Warschauer Abkommen

  • Judicialis

    WA 1955 Art. 29 Abs. 1 Satz 1

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    WA 1955 Art. 29 Abs. 1 S. 1
    Keine Unterbrechung der zweijährigen Ausschlussfrist des Art. 29 WA 1955 durch Streitverkündung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WA (1955) Art. 29 Abs. 1 S. 1
    Wahrung der Klagefrist nach dem Warschauer Abkommen durch Streitverkündung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Klagefrist und Streitverkündung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • grimme-kollegen.de PDF, S. 4 (Entscheidungsbesprechung)

    Einfluss der Streitverkündung auf den Lauf der zweijährigen Klagefrist gemäß Art. 29 WA

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 619
  • MDR 2006, 705
  • VersR 2006, 1664
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 24.03.2005 - I ZR 196/02

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen des Verlustes von Transportgut

    Auszug aus BGH, 06.10.2005 - I ZR 14/03
    a) Die Vorschrift des Art. 29 Abs. 1 WA enthält keine Verjährungs-, sondern eine Ausschlussfrist (vgl. BGH, Urt. v. 24.3.2005 - I ZR 196/02, TranspR 2005, 317 m.w.N.).

    bb) Die Verhandlungen zur Schaffung der Ausschlussfrist des Art. 29 WA belegen zudem, dass es den beteiligten Vertragsstaaten, die ursprünglich noch eine detaillierte Verjährungsregelung unter teilweiser Anwendung der Bestimmungen der lex fori erwogen hatten, mit der Schaffung der Ausschlussfrist darum ging, die Frist zur Wahrung der Rechte des Geschädigten zu vereinheitlichen und einer Zersplitterung über unterschiedliche nationale Verjährungsvorschriften entgegenzuwirken (BGH TranspR 2005, 317; MünchKomm.HGB/Kronke, WA Art. 29 Rdn. 1 m.w.N.).

  • BGH, 22.04.1982 - I ZR 86/80

    Schadensersatz nach Warschauer Abkommen

    Auszug aus BGH, 06.10.2005 - I ZR 14/03
    Vielmehr ist dies von Fall zu Fall nach Sinn und Zweck der jeweiligen Einzelvorschriften zu entscheiden (vgl. BGHZ 73, 99, 101; 84, 101, 108; 112, 95, 101 f.).

    Mit dieser Regelung soll erreicht werden, dass der Luftfrachtführer nur zeitlich begrenzt in Anspruch genommen werden kann, weil die Aufklärung des Sachverhalts bei länger zurückliegenden Vorgängen schwierig ist und eine Beweisnot eintreten kann, zumal der Luftfrachtführer den Entlastungsbeweis nach Art. 20 WA zu führen hat (BGHZ 84, 101, 108).

  • BGH, 09.07.1990 - II ZR 69/89

    Feststellungsklage eines Gläubigers im seerechtlichen Verteilungsverfahren;

    Auszug aus BGH, 06.10.2005 - I ZR 14/03
    Vielmehr ist dies von Fall zu Fall nach Sinn und Zweck der jeweiligen Einzelvorschriften zu entscheiden (vgl. BGHZ 73, 99, 101; 84, 101, 108; 112, 95, 101 f.).
  • BGH, 15.12.1978 - I ZR 59/77

    Anwendung der Verjährungsfristen auf die Frist für die Geltendmachung des

    Auszug aus BGH, 06.10.2005 - I ZR 14/03
    Vielmehr ist dies von Fall zu Fall nach Sinn und Zweck der jeweiligen Einzelvorschriften zu entscheiden (vgl. BGHZ 73, 99, 101; 84, 101, 108; 112, 95, 101 f.).
  • BGH, 14.03.1985 - I ZR 183/82

    Schadensersatzpflicht einer Luftfrachtspedition gegenüber dem

    Auszug aus BGH, 06.10.2005 - I ZR 14/03
    Nach Absatz 2 dieser Vorschrift bestimmt sich die Fristberechnung nach den Gesetzen des angerufenen Gerichts, für den hier zu entscheidenden Fall mithin nach § 187 Abs. 1, § 188 Abs. 2 BGB (vgl. BGH, Urt. v. 14.3.1985 - I ZR 183/82, TranspR 1986, 22, 24; Koller, Transportrecht, 5. Aufl., Art. 29 WA 1955 Rdn. 8).
  • BGH, 06.12.2007 - IX ZR 143/06

    Hemmung der Verjährung durch Streitverkündung; Zulässigkeit der Streitverkündung

    Anders als der Kläger (oder der Antragsteller im Mahnverfahren, im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes oder im Verfahren auf Gerichtsstandsbestimmung) erhebt der Streitverkünder keinen sachlich-rechtlichen oder prozessualen Anspruch gegen den Streitverkündeten (vgl. BGH, Urt. v. 6. Oktober 2005 - I ZR 14/03, NJW-RR 2006, 614, 620 f).
  • BGH, 29.04.2020 - VIII ZR 355/18

    Mieterhöhungsverlangen: Verfahrensförmlichkeiten als Teil der Klagebegründetheit;

    Denn auch dem materiellen Recht zugeordnete Klagefristen stellen Ausschlussfristen dar und werden allgemein als solche bezeichnet (vgl. nur BGH, Urteile vom 16. Januar 2009 - V ZR 74/08, aaO; vom 6. Oktober 2005 - I ZR 14/03, VersR 2006, 1664 Rn. 9, 14).
  • OLG Braunschweig, 21.11.2018 - 10 U 90/18

    Anforderungen an den Inhalt eines Güteantrags zum Zwecke der Verjährungshemmung

    Anders als der Kläger (oder der Antragsteller im Mahnverfahren oder im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes) erhebt der Streitverkünder damit keinen sachlich-rechtlichen oder prozessualen Anspruch gegen den Streitverkündeten (vgl. BGH, Urt. v. 6. Oktober 2005 - I ZR 14/03, NJW-RR 2006, 614, 620 f).
  • KG, 11.12.2007 - 21 U 86/06

    Bauvertrag: Erbringung der Leistungen entsprechend den anerkannten Regeln der

    Im übrigen dürfen sich die Streithelfer zu 4. und 5. mit ihrem Vortrag ohnehin nicht in Widerspruch zum Vortrag der unterstützten Hauptpartei setzen (BGH MDR 2006, 705 f Juris Rz 23).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht